Erfurt. Für viele Thüringer ist die Einkommensteuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Experten versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und beantworten Leserfragen.

Mitte März haben die Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2023 begonnen. Für die meisten Betroffenen sind die vielen Formulare ein Buch mit sieben Siegeln. Bei der Abarbeitung aller Aspekte treten häufig Fragen auf. So will ein Leser aus Gera wissen:

„Kann ich neben den Kilometer-Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit auch noch innerstädtische Straßenbahnkosten (vom Pendlerparkplatz am Stadtrand zur Arbeitsstelle in der Stadtmitte) oder einen Parkhaus-Stellplatz absetzen?“

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. © BVL | Bunderverband Lohnsteuerhilfevereine

Es antwortet Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: „Nein, Sie können entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel geltend machen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Die Kosten für den Parkplatz in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale abgegolten und nicht gesondert abziehbar.“

Ohne Steuerberatung ist die Erklärung bis zum 2. September 2024 einzureichen.

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