Berlin. Bei der Abstimmung kommt die als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte Partei auf rund 25,7 Prozent. Die Politik-News im Blog.

Politik-News vom 10. Juni: AfD gewinnt erstmals Kommunalwahlen in Brandenburg

6.50 Uhr: Die AfD hat erstmals die Kommunalwahlen in Brandenburg gewonnen. Nach Auszählung aller Wahlbezirke kam die AfD, deren Landesverband der Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, auf 25,7 Prozent. Die CDU erreichte nach Angaben des Landeswahlleiters 19,3 Prozent, die SPD 16,6 Prozent.

Politik-News vom 8. Juni – Landkreistag fordert harte Strafen für Angriffe auf Politiker 

21.20 Uhr: Nach den jüngsten Angriffen auf Politiker haben die deutschen Landkreise eine entschlossene Reaktion des Staates gefordert. Attacken wie jetzt im Kommunal- und Europawahlkampf seien unerträglich und müssten „mit der vollen Härte des Rechtsstaates geahndet werden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager unserer Redaktion. Drohungen und körperliche Gewalt seien „keine Mittel des demokratischen Wettbewerbs“. Die Gesellschaft insgesamt dürfe ein solches Verhalten nicht tolerieren.

Der Städte- und Gemeindebund hatte zuvor Schnellverfahren gefordert, um die zunehmende Gewalt gegen Politiker einzudämmen. „Das bestehende Rechtssystem sieht beschleunigte Verfahren vor, die es ermöglichen, Täter innerhalb eines Tages zu verurteilen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands, André Berghegger, unserer Redaktion. „Davon sollte die Justiz stärker Gebrauch machen.“

Schärfere Gesetze hält Berghegger indes nicht für notwendig. „Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und andere Fanatiker scheren sich nicht um den Rechtsrahmen“, sagte er. „Wichtig ist, dass Angriffe auf Politiker schnellstmöglich aufgeklärt und geahndet werden.“

AfD: Landtagsabgeordneter an Wahlstand geschlagen

16.00 Uhr: Wieder wurde ein AfD-Politiker attackiert. Nach Angaben der Partei wurde der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Zickler an einem Infostand in Dresden von einem Mann angegriffen. Dieser habe dem 70 Jahre alten Zickler am Samstag unvermittelt ins Gesicht geschlagen, so der Sprecher der AfD Sachsen, Andreas Harlaß. Lesen Sie dazu: AfD-Landtagsabgeordneter geschlagen – Polizei ermittelt

Politik-News vom 7. Juni – Verwaltungsgerichtshof: Keine AfD-Kundgebung auf Mannheimer Marktplatz

16.35 Uhr: Die AfD darf nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten keine Kundgebung auf dem Marktplatz von Mannheim veranstalten. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt und wies dagegen gerichtete Eilanträge der AfD ab. Damit kippte das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz. (Az 12 S 882/24)

Der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte am Dienstag wegen des tödlichen Messerangriffs per Allgemeinverfügung Veranstaltungen, Informationsstände und Versammlungen auf dem Marktplatz der Stadt zunächst bis zum 16. Juni untersagt. Zudem sollte die für Freitagabend geplante AfD-Versammlung an einen anderen Ort verlegt werden.

Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband zunächst erfolgreich per Eilantrag am Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die Versammlung auf dem Marktplatz für rechtens hielt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts greift die Allgemeinverfügung in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit ein.

Diese Entscheidung änderte der Verwaltungsgerichtshof nun mit seinem unanfechtbaren Beschluss ab. Er gab damit einer Beschwerde der Stadt Mannheim statt. Es gehe um „schwierige verfassungs- und versammlungsrechtliche sowie tatsächliche Fragen“, hieß es in der Begründung des Gerichtshofs. Diese seien in der Kürze der Zeit nicht abschließend zu beantworten und deshalb dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, welches die AfD ebenfalls verfolgt. 

Politik-News vom 6. Juni: Streit um AfD-Demo auf Marktplatz in Mannheim - Stadt legt Beschwerde ein

19.02 Uhr: Die Stadt Mannheim geht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das eine AfD-Demonstration eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz erlaubt hatte. Es sei Beschwerde gegen den Beschluss vom Donnerstag eingelegt worden, teilte die Kommune am Abend mit. Die Demonstration ist für 18.00 Uhr am Freitag geplant.

Stadt Essen kündigt Mietvertrag für AfD-Parteitag auf Messegelände

18.45 Uhr: Die Stadt Essen hat den Mietvertrag für den AfD-Parteitag gekündigt, der Ende Juni in der Grugahalle auf dem Essener Messegelände stattfinden sollte. „Die Kündigung des Vertrags ist in diesen Minuten erfolgt“, erklärte eine Sprecherin der Stadt am Donnerstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Die Stadt Essen als Mehrheitsgesellschafterin der Messe hatte von der AfD verlangt, bei ihrem Parteitag mit hohen Bußgelddrohungen verbundene Auflagen zu akzeptieren. Die AfD hatte die Forderungen zurückgewiesen.

Die Stadt Essen hatte Ende Mai beschlossen, dass die AfD vor dem Parteitag eine Selbstverpflichtung abgeben müsse. Darin sollte die Partei bis zum 4. Juni erklären, dass sie strafbare Äußerungen wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“ verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde. Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Ohne die Zusicherungen sollte der Mietvertrag über die Veranstaltungshalle unverzüglich gekündigt werden.

AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch nannte das Vorgehen der Messe und der Stadt Essen am Dienstagabend „rechtswidrig“. „Ein rechtsgültiger Vertrag kann - zumindest in einem Rechtsstaat - nicht nachträglich einseitig modifiziert werden“, erklärte er. Die Partei wolle notfalls gegen die verlangten Auflagen vor Gericht ziehen. Der AfD-Bundesparteitag ist für den 29. und 30. Juni geplant.

Buschmann will Angebotspflicht für Elementarschadenversicherung

18.12 Uhr: Im Streit zwischen Bund und Ländern um die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden geht Bundesjustizminister Marco Buschmann jetzt auf die Länder zu: „Elementare Schäden lassen sich nicht vollständig verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich dagegen zu versichern“, sagte der FDP-Minister unserer Redaktion. „Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen.“

Bei Bestandsimmobilien würden die Eigentümer über die Möglichkeit des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden. Bei Neubauten würden die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorlegen, erläuterte Buschmann. „So erreichen wir eine höhere Versicherungsquote – schaffen aber keinen Zwang.“

Eine Pflicht zur Versicherung, wie die Länder sie ursprünglich gefordert hatten, würde mehr Probleme schaffen, als sie löse, so der FDP-Politiker. Sie mache das Wohnen teurer, weil Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen dürften. Der Staat müsste zudem eine teure Kontroll-Bürokratie der Versicherungspflicht für 20 Millionen Gebäude aufbauen. Zugleich müssten Bund oder Länder zwangsläufig als eine Art Rückversicherer für Schäden oberhalb einer bestimmten Schwelle bereitstehen. „Die Versicherungspflicht würde den Staat also längst nicht aus der Haftung nehmen“, erklärte Buschmann.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz © DPA Images | Kay Nietfeld

Streit um Büro – Altkanzler Schröder im Gericht dabei

10.20 Uhr: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist im Streit um sein früheres Büro im Bundestag am Donnerstag vor Gericht erschienen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt mündlich über den Fall. Schröder (80) will durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren. Der 80-Jährige kam etwa zehn Minuten vor Beginn der Verhandlung gemeinsam mit seiner Frau Soyeon Schröder-Kim und begrüßte seine Anwälte im Saal.

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Altkanzlers gegen diese Entscheidung zurück, infolgedessen wurde das Büro stillgelegt. Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Schröder legte daraufhin Berufung ein.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Bezahlung von Büros unter anderem für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten. Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden - auch in der eigenen Partei. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, Mitte) und seine Anwälte stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vor Beginn des Prozesses um den Verlust seines Büros im Bundestag.
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, Mitte) und seine Anwälte stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vor Beginn des Prozesses um den Verlust seines Büros im Bundestag. © dpa | Andreas Rabenstein

Scholz für Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan 

9.15 Uhr: Bundeskanzler Olaf Scholz will die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen. „Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag. Das Bundesinnenministerium arbeite daran, das zu ermöglichen.

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Politik-News vom 5. Juni: Hochwasser – Grüne fordern von Union mehr Ernsthaftigkeit beim Klimaschutz

14.57 Uhr: Angesichts des Jahrhunderthochwassers in Süddeutschland haben die Grünen CDU und CSU aufgefordert, dem Klimaschutzpolitik in Zukunft mehr Bedeutung zuzumessen. Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte unserer Redaktion: „Katastrophen wie diese zeigen einmal mehr, dass auf das Beste zu hoffen kein politisches Handeln ist. Wenn Markus Söder nun in Sonntagsreden plötzlich die Bedeutung des Klimaschutzes wiederentdeckt und die Union in Europa gleichzeitig versucht, den Green Deal zurückzudrehen, ist das wenig überzeugend.“

CDU und CSU werben im laufenden Europawahlkampf unter anderem dafür, das für 2035 geplante Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrennermotor zurückzunehmen. Grünen-Chefin Lang sagte nun mit Blick auf das Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg: „Was wir nun brauchen, sind Taten statt Worte: Dazu zählen die Stärkung des Katastrophenschutzes, Maßnahmen zur Klimaanpassung und verlässlicher Klimaschutz. Die Klimakrise macht vergleichbare Katastrophen häufiger, wahrscheinlicher und weitreichender – wenn die Union das nicht ernst nimmt, gefährdet sie die Sicherheit und den Wohlstand der Menschen im Land.“

Politik-News vom 4. Juni: Lehrerverband lehnt Absenkung des Wahlalters ab

19.05 Uhr: Der Deutsche Lehrerverband blickt kritisch auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der Europawahl. „Ob es gut war, das Wahlalter abzusenken, da bin ich hin- und hergerissen“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll unserer Redaktion. Zwar gebe es viele Jugendliche, die sich sehr mit ihrem Wahlrecht auseinandersetzen. „Aber ein großer Teil interessiert sich eben auch nicht die Bohne für Politik mit ihren vielen Facetten.“

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll. © DPA Images | Jörg Ratzsch

Das Interesse könne auch nicht die Schule erzwingen. Es komme auch auf das Elternhaus, die Gesellschaft und die Jugendlichen selbst an. Die Schule tue jedenfalls genug für die politische Bildung. Alle Jugendlichen würden im Rahmen des Politik- und Geschichtsunterrichts vorbereitet, sagte Düll. Der Lehrerpräsident spricht sich dagegen aus, auch bei Bundes- und Landtagswahlen Jugendliche wählen zu lassen. „Verantwortung über die eigene Person hinaus für das große Ganze zu übernehmen, ist etwas, das reifen muss“, sagte er mit Bezug auf die Forderung von der grünen Familienministerin Lisa Paus, das Wahlalter generell abzusenken. Nicht umsonst sei die Volljährigkeit erst mit 18 Jahren erreicht. 

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Sonntagsfrage: AfD nur noch auf Platz drei – Union weiter stärkste Kraft

9.10 Uhr: Herber Rückschlag für die AfD: Die in Teilen rechtsextreme Partei verliert laut einer Umfrage erneut an Wählergunst. Im am Dienstag veröffentlichten Meinungsbild des Instituts Insa für „Bild“ gaben 15,5 Prozent (-0,5) der Befragten an, sie würden die AfD wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre. Damit fällt die Partei bei der Sonntagsfrage hinter die SPD zurück, die wie in der vorherigen Umfrage bei 16 Prozent liegt, damit nun aber auf Platz zwei liegt. Stärkste Kraft wäre mit 30,5 Prozent weiterhin die Union aus CDU und CSU.

Für die AfD besonders bitter: Der aktuelle Wert in der Insa-Umfrage der schlechteste seit März 2023. Zu Beginn des Jahres 2024 sah das Institut die Partei zeitweise bei 23 Prozent. In der nun veröffentlichten Umfrage liegen Grüne und FDP bei 12 und 5 Prozent. Die Linke kommt auf 3,5 Prozent, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) würden 7,5 Prozent der Befragten wählen. Das Institut hatte zwischen dem 31. Mai und 3. Juni 2002 Bürgerinnen und Bürger befragt. 

Auch mit Blick auf die bevorstehende Europawahl liegt die Union laut der zuletzt veröffentlichten Umfrage von Insa vom 1. Juni vorn, mit 29 Prozent aber etwas schwächer als im Bundestrend. Auf Platz zwei folgt die AfD (16 Prozent), vor SPD (14) und Grünen (13). Das Bündnis Sahra Wagenknecht liegt bei sieben Prozent, die FDP bei nur vier.

Politik-News vom 3. Juni: Expertenrat: Öffentliche Infrastruktur: FDP will Streikrecht einschränken

16.27 Uhr: Die FDP-Bundestagsfraktion möchte das Streikrecht im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschränken. Das berichtet „Table Media“ unter Berufung auf ein Positionspapier der AG Arbeit & Soziales, das derzeit fraktionsintern abgestimmt werden soll.

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Darin fordern die Liberalen laut Bericht unter anderem eine Ankündigungsfrist und anschließende Abkühlungsphase von 72 Stunden, die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs von 50 Prozent und eine zeitliche Begrenzung des Warnstreiks auf vier Werktage. Außerdem soll es eine verpflichtende Schlichtungsvereinbarung geben, die den Ablauf des Verfahrens festlegt und die Berufung von Schlichtern festlegt. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, soll eine neutrale Instanz wie die Mindestlohnkommission oder das Bundesarbeitsgericht einen Schlichter ernennen.

Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, bei einer Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium.
Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, bei einer Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium. © DPA Images | Bernd von Jutrczenka

Scharfe Kritik kommt von den Linken. Parteichefin Janine Wissler sagte „Table.Briefings“, die FDP plane mit ihren Vorschlägen „den größten Angriff auf das Streikrecht seit Jahrzehnten“ und verlasse damit „den Boden des Grundgesetzes“. Das Streikrecht sei für die Beschäftigten oftmals das einzige Mittel, um auf Augenhöhe verhandeln zu können. Wissler sagte, sie erwarte daher von SPD und Grünen, „dass sie ihren Koalitionspartner hier in die Schranken weisen“. 

Deutschland dürfte Klimaziel für 2030 verfehlen

10.03 Uhr: Anders als Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) geht der Expertenrat für Klimafragen davon aus, dass Deutschland sein Klimaziel für 2030 verfehlt. Das teilte das Beratergremium am Montag in Berlin mit. Bis zum Jahr 2030 soll der deutsche Ausstoß an Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. 

Politik-News vom 2. Juni: Wagenknecht: Scholz muss Kurswechsel zum Einsatz deutscher Waffen öffentlich erklären

21.00 Uhr: BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, seine Entscheidung zum Einsatz westlicher Waffen gegen militärische Ziele in Russland in einer Regierungserklärung im Bundestag zu erläutern. „Wer den Krieg mit deutschen Waffen nach Russland trägt, trägt ihn am Ende nach Deutschland“, sagte Wagenknecht unserer Redaktion. „Er sollte der Öffentlichkeit erklären, warum es plötzlich kein Problem mehr sein soll, wenn die Ukraine mit deutschen Waffen russisches Territorium angreift, obwohl er selbst monatelang genau davor mit Verweis auf die für unser Land ausgehende Kriegsgefahr gewarnt hat.“

Sahra Wagenknecht fordert von Kanzler Scholz eine Erklärung zum Thema Waffeneinsatz.
Sahra Wagenknecht fordert von Kanzler Scholz eine Erklärung zum Thema Waffeneinsatz. © Hannes P Albert/dpa | Unbekannt

Die Bundesregierung hatte am Freitag über den Kurswechsel informiert. Demnach darf die Ukraine von Deutschland gelieferte Waffen nun auch gegen militärische Ziele in Russland einsetzen. „Statt Besonnenheit der nächste Umfaller, der selbsternannte Friedenskanzler wird zu einem Sicherheitsrisiko für unser Land“, sagte Wagenknecht. „Ich habe wie Millionen Deutsche Angst vor einer weiteren Eskalation, die irgendwann in einem Dritten Weltkrieg enden kann.“

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