Jena. Schwere Vorwürfe erhebt die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen Kampfsportgruppe. Das schlägt sich auch in den Strafforderungen wider.

Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ hat die Bundesanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Angeklagten hätten sich vor allem der Mitgliedschaft sowohl in einer kriminellen als auch einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, hieß es im Plädoyer der Bundesanwälte vor dem Oberlandesgericht in Jena am Donnerstag. Bei drei Angeklagten handle es sich zudem um Gründer von „Knockout“. 

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Konkret forderten die Vertreter des Generalbundesanwalts (GBA) für den mutmaßlichen Rädelsführer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Mit Blick auf zwei weitere Mitangeklagte plädierten sie auf Gesamtfreiheitsstrafen von fünfeinhalb Jahren sowie von vier Jahren und drei Monaten. Für den jüngsten Angeklagten wurde eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verlangt.

Angeklagte seien überzeugte Anhänger nationalsozialistischer Ideologien

Die vier angeklagten Männer im Alter zwischen 21 und 26 Jahren seien überzeugte Anhänger nationalsozialistischer Ideologien, so die Darstellung der beiden Bundesanwälte. Sie hätten unter anderem geplant, mit Äxten, Macheten und Messern politische Gegner zu töten. Des Weiteren hätten sie verschieden Körperverletzungen und weitere Straftaten begangen.

Die Plädoyers der Verteidiger werden an den nächsten Verhandlungstagen erwartet. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht läuft seit August 2023. 

Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird die in Eisenach angesiedelte Gruppe „Knockout 51“ als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“ beschrieben.

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