Berlin. Manche Produkte werben mit sozialen Versprechen. Doch die meisten Verbraucher haben Zweifel daran. So berechtigt ist das Misstrauen.

„Ohne Kinderarbeit“, „superfair“ oder „soziale Bedingungen verbessert“. Hersteller von Lebensmitteln werben auf ihren Verpackungen gerne mit sozialen Versprechen, obwohl es keinerlei gesetzlichen Vorgaben gibt, welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen. Die Käufer sind entsprechend misstrauisch. Die Mehrheit der Verbraucher (77 Prozent) vertraut nicht den sozialverträglichen Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen.

Dies hat eine repräsentative Forsa-Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter 1000 Erwachsenen im Mai ergeben, die dieser Redaktion vorliegt. Vielmehr fordern drei Viertel der Befragten, dass es für solche Aussagen eine staatliche Regulierung geben sollte.

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„Soziale Nachhaltigkeit liegt im Trend“, berichtete Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im vzbv. „Hersteller nutzen dies und werben auf ihren Produkten mit sozialen Werbeaussagen.“ Doch für Verbraucher und Verbraucherinnen seien diese nicht verlässlich, da sie kaum reguliert seien. So wirbt beispielsweise die Lebensmittelkette Rewe mit „Pro-Planet.Info – Für besseres soziale Bedingungen“ auf ihren Bananen.

„Soziale Werbeaussagen wie ‚fair‘ oder ‚nachhaltig produziert‘ sollten Hersteller nur dann verwenden dürfen, wenn sie entsprechende Belege erbringen“, so Seidel. „Unabhängige Institutionen müssen diese Nachweise prüfen und verifizieren.“ Nur dann könnten Verbraucher sozialen Werbeaussagen Glauben schenken.

Werbung: Warum verbindliche Regeln wichtig sind

Die Verbraucherschützerin fordert den EU-Gesetzgeber deshalb auf, verbindliche Regeln für sogenannte Social Claims zu schaffen. Die Verbraucher sollten sich auf verbindliche soziale Werbeaussagen und Siegel verlassen können. Auch Siegel, die auf reiner Selbstzertifizierung beruhen, sollten künftig durch unabhängige Dritte überprüft werden.

Für den Nachweis sozialer Standards seien einheitliche, gesetzlich festgelegte Mindestkriterien wichtig. Soziale Werbeaussagen auf Produkten sollten nur dann zugelassen sein, wenn sie auf die gesamte Lieferkette des Produkts zutreffen und nicht nur auf einen Teil, so die Verbraucherzentralen.

Vorbild dafür könnten die EU-Regelungen für Greenwashing sein. So hatte die Europäische Kommission 2023 Vorschläge vorgelegt, wie umweltbezogene Werbeaussagen reguliert werden können und Schönfärbereien ein Riegel vorgeschoben werden kann.